Question & Answers

Q&A

Mit dem Online-Immobilienkauf erwerben Sie ohne organisatorischen Aufwand Ihre Wunschimmobilie. Dabei wird die Kommunikation mit uns, als Ihren Vertragserrichter und Treuhänder , online abgewickelt.

Ein Online-Immobilienkauf kommt für Wohnungen, Einfamilienhäusern, Garagenstellplätzen und unbebaute Liegenschaften in Betracht.

Beim Online-Immobilienkauf erledigen wir für Sie sämtliche erforderlichen Schritte – Sie müssen nur noch den Kaufvertrag unterfertigen. Ihr Erscheinen ist bis dahin nicht erforderlich. Wir erstellen die erforderlichen Dokumente (insb. Kaufvertrag, Treuhandvereinbarung, Treuhandmeldung an die Rechtsanwaltskammer) und stimmen diese mit den beteiligten Personen ab.

Ja, die Entgegennahme des Kaufpreises, dessen Verwahrung und -auszahlung erfolgt ausschließlich über das Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer Wien, somit über elektronisch besonders gesicherte Anderkonten. Über diese Konten kann nur nach Erteilung des "Freigabesiegels" durch die Rechtsanwaltskammer Wien disponiert werden. Damit wird sichergestellt, dass beide Vertragsseiten – Käufer und Verkäufer – ihre Verpflichtungen erfüllen und Sie als Käufer sicher ins Grundbuch kommen. Näherer Informationen dazu finden Sie unter: www.rakwien.at.

Üblicherweise kann der Unterfertigungstermin binnen 3 Werktagen ab der Beauftragung erfolgen.

Ja. Einzige Voraussetzung ist, dass sich das Kaufobjekt in Österreich befindet.

Sie können gerne auch telefonisch oder per E-Mail mit uns in Kontakt treten oder gegen vorherige Terminvereinbarung sich zu einem persönlichen Gespräch anmelden.