Sowohl bei Immobilien, als auch bei Unternehmen gestalten wir gemeinsam mit Ihnen den Wertschöpfungsprozess.
Die EBERHARDT Rechtsanwälte beraten Sie bei sämtlichen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Immobilienvermögen. Neben der Vertragserrichtung, der grundbücherlichen und treuhändischen Durchführung von Immobilienkäufen bzw. –verkäufen umfasst unsere Arbeit auch die Beratung von Mietern und Vermietern in miet- und bestandrechtlichen Angelegenheiten, die Hilfestellung in allen Fragen des Baurechts sowie die Konzeptionierung und Prüfung von Architekten-, Generalunternehmer-, Subunternehmer- und Bauverträgen. Unsere Mandanten schätzen zudem unseren Einsatz insbesondere bei der (außergerichtlichen und gerichtlichen) Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen wegen Baumängeln.
Die Schwerpunkte unseres Tätigkeitsspektrums lassen sich in die vier Phasen einer Immobilie einteilen: