EBERHARDT Rechtsanwälte sind Ihre rechtlichen Partner für Immobilien und Unternehmen.


Sowohl bei Immobilien, als auch bei Unternehmen gestalten wir gemeinsam mit Ihnen den Wertschöpfungsprozess.

Die EBERHARDT Rechtsanwälte beraten Sie bei sämtlichen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Immobilienvermögen. Neben der Vertragserrichtung, der grundbücherlichen und treuhändischen Durchführung von Immobilienkäufen bzw. –verkäufen umfasst unsere Arbeit auch die Beratung von Mietern und Vermietern in miet- und bestandrechtlichen Angelegenheiten, die Hilfestellung in allen Fragen des Baurechts sowie die Konzeptionierung und Prüfung von Architekten-, Generalunternehmer-, Subunternehmer- und Bauverträgen. Unsere Mandanten schätzen zudem unseren Einsatz insbesondere bei der (außergerichtlichen und gerichtlichen) Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen wegen Baumängeln.

Die Schwerpunkte unseres Tätigkeitsspektrums lassen sich in die vier Phasen einer Immobilie einteilen:

Errichten


Due Diligence Prüfungen auf Käuferseite

Ankauf von Liegenschaften

Architekten-, Generalunternehmer-, Subunternehmer- und Bauverträge

Begleitung bei der Einholung von Genehmigungen

Claim Management

Entwickeln


Abwicklung von Bauträgerprojekten

Wohnungseigentumsbegründungen

Miet- und Bestandverträge

Dienstbarkeitsverträge

Baurechtsverträge

Wachsen


Vertretung vor Gerichten und Behörden in sämtlichen immobilien- und mietrechtlichen Angelegenheiten

Errichten von Projektgesellschaften

Dachgeschoßausbauten

Finanzierung

Verändern


Strukturierung und Durchführung von Immobilientransaktionen

Verkauf von Liegenschaften

Verkauf von Projektgesellschaften

Führen von Verkaufsprozessen

Durchführung von Verkäufer Due Diligences

Vererben und Übertragung von Immobilien