Sowohl bei Immobilien, als auch bei Unternehmen gestalten wir gemeinsam mit Ihnen den Wertschöpfungsprozess.
Ein Unternehmen ist, kurz gefasst, eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, das zur Verfolgung seines Unternehmensziels plant und entscheidet und dadurch Risken eingeht. Genau in diesem spannenden Umfeld beraten die EBERHARDT Rechtsanwälte Sie bei der Erreichung Ihrer Unternehmensziele.
Die Schwerpunkte unseres Tätigkeitsspektrums lassen sich in die vier Phasen eines Unternehmens einteilen: