Immobilien-Honorarrechner

    Honorarrechner

    Kaufpreis Brutto in EURO (€):

    Honorar in EURO (€):


    Mit diesem Honorar ist die gesamte treuhandgesicherte Kaufvertragsabwicklung – von Ihrer Auftragserteilung bis hin zur Eintragung Ihres Eigentumsrechts – abgegolten. Wir erstellen die erforderlichen Dokumente (insb. Kaufvertrag, Treuhandvereinbarung samt Treuhandmeldung an die Rechtsanwaltskammer) und stimmen diese mit den beteiligten Personen ab.

    * Unter Barauslagen versteht man die gerichtliche Antragsgebühr, Beglaubigungskosten, die Verwaltungsgebühr für Baulandbestätigungen, Porto etc.

    Über unser Honorar, die Barauslagen sowie die abzuführende Grunderwerbssteuer und Eintragungsgebühr* erhalten Sie nach Auftragsbestätigung durch uns eine gesonderte Honorarnote. Nach Zahlungseingang bei uns startet die Kaufvertragsabwicklung. Der Zahlungseingang wird Ihnen unverzüglich bestätigt.

    * Die Grunderwerbsteuer ist eine (Rechts-)Verkehrsteuer und erfasst den Erwerb von inländischen Grundstücken. Sie beträgt grundsätzlich 3,5 %, bei nahen Angehörigen 2 % vom Kaufpreis. Die gerichtliche Eintragungsgebühr beträgt 1,1% vom Kaufpreis.

    Haben Sie Fragen zum Ablauf der Kaufvertragsabwicklung? Dann kontaktieren Sie uns bitte. Wir übermitteln Ihnen auch gerne einen individuellen Kostenvoranschlag für Konstellationen, die vom Online-Immobilienkauf abweichen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

     

    Der Kostenrechner wird mit größter Sorgfalt programmiert und gegebenenfalls aktualisiert. Das damit ermittelte Honorar dient als relativ exakte Orientierungshilfe. Es kann in vereinzelten Ausnahmefällen (z.B.: Ausländergrundverkehr oder Erfordernis weiterer Vereinbarungen) abweichen.